Alle Unternehmen, die ortsveränderliche elektrische Geräte verwenden, sind von der Prüfpflicht und den Regelungen der DIN VDE 0701-0702 betroffen. Diese Regelungen sind Grundlage für die Wiederholungsprüfungen, zu denen der Gesetzgeber verpflichtet ist.

Dazu gehört eine anerkannte Prüfung für alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in Ihrem Unternehmen. Unsere Techniker überprüfen, ob Ihre Geräte und Anlagen korrekt – im Sinne der geltenden VDE-Bestimmungen – funktionieren. Dabei variieren die in § 5 BGV A3 festgelegten Prüfungsfristen je nach Nutzung und Gefahrenpotenzial der geprüften Gerätschaften. Unterschieden wird dabei im Wesentlichen zwischen stationären und nicht-stationären elektrischen Anlagen sowie zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitteln, wie zum Beispiel mobilen Werkzeugen und Maschinen auf Baustellen. Der Prüfvorgang der elektrischen Betriebsmittel gliedert sich dabei in die folgenden Bereiche: Besichtigen, Messen, Erproben, Funktionsprüfung, Dokumentation, Auswertung, Festlegung der Prüffrist und Kennzeichnung durch eine Plakette. Alle Prüfungen werden mit speziellen, regelmäßig kalibrierten Messeinrichtungen durchgeführt.

  • Jährliche Prüfung oder durch Gefährdungsbeurteilung festgelegte Intervalle (max. 4 Jahre) durch Elektrofachkräfte
  • Prüfung nach DGUV V3 (ehemals BGV A3, davor VBG 4), DIN VDE 0150-100, DIN VDE 0100-600, DIN EN 60204/VDE 0113, DIN VDE 0101
  • Erdungswiderstandsmessung im Turmfuss, am Maschinenhausträger, in der Nabe (Schleifenmessung)
  • Prüfung an allen elektrischen Komponenten und Betriebsmitteln, auch in der Nabe
  • Isolationsmessung, Messen der Schleifenimpedanz, Messen der Schutzleiter
  • Messung der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD)
  • Sichtprüfung der Blitzschutzmodule
  • Prüfung der elektrischen Dokumentation und der Baumittelkennzeichnung (BMK)

Alle sicherheitsrelevanten Einrichtungen der Windenergieanlagen müssen in festgelegten Intervallen gemäß den gesetzlichen Grundlagen und der Gefährdungsbeurteilung geprüft werden.

Unsere Experten für Sicherheitstechnik begutachten folgende Bereiche:

  • Prüfung nach gesetzlichen sowie Herstellervorgaben: Leiter, Steigschutz und Steigschutzsysteme, Lastenkran, Winden, Befahranlagen (Lift) und weitere
  • Bestellung von amtlich anerkannten Sachverständigen zur Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen wie Befahranlagen
  • Prüfung und Revision Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
  • Prüfung Feuerlöscher und Einrichtungen zur ersten Hilfe (Verbandkasten, Augenspülflaschen)
  • Prüfung Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

Obendrein erstellen wir Gefährdungsbeurteilungen mit einem integrierten Lage-, Alarm-, Flucht- und Rettungsplan.